Stundensatz: Die Beratungsleistung erfolgt zu einem Stundensatz gemäß Vergütungsvereinbarung (Kanzleiformulare, Seite 2).
Nachweis: Mit der Rechnung erhält der Auftraggeber eine detaillierte Aufschlüsselung des Zeitaufwandes in tabellarischer Form. Die erfassten Zeiten werden bei Rechnungsstellung auf volle 15 Minuten aufgerundet.
Umfang: Alle Tätigkeiten im Rahmen des erteilten Mandates werden erfasst und berechnet.
Auslagen: Neben den jeweiligen Gebühren kann der Ersatz von Auslagen in Rechnung gestellt werden.
Kostenschätzung: Der Zeitaufwand ist je Vertrag sehr unterschiedlich; verbindliche Aussagen zum Beratungsaufwand können nicht getroffen werden. Kalkulieren Sie einen Zeitaufwand von ungefähr 2 - 5 Stunden bspw. für die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, PKV oder Rentenversicherung.
Kostenlimit: In der Vergütungsvereinbarung kann ein Kostenlimit eingetragen werden. Details finden Sie in der Vergütungsvereinbarung in den Kanzleiformularen.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.