Beratung durch behördlich zugelassenen Versicherungsberater und Rentenberater
Die Beratung wird ferner auf private Haftpflicht- und Sachversicherungen sowie betriebliche Versicherungen in Ergänzung zum o.a. Beratungsschwerpunkt ausgedehnt.
Darüber hinaus erfolgt die Beratung zu gewerblichen Haftpflicht- und Sachversicherungen nach Absprache in Kooperation mit darauf spezialisierten Berufskollegen.
Dies gilt auch für die übrigen Versicherungssparten.