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Beratender Betriebswirt | Versicherungsberater | Rentenberater

Beratung durch behördlich zugelassenen Versicherungsberater und Rentenberater

 

Betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung zu Versicherungen und Renten

 

Wir prüfen Ihre Versicherungen -
unabhängig und kompetent !

 

Private Krankenversicherung -
gibt es Alternativen?

Wir beraten Sie kompetent!

 

Lebensversicherung -
ist der Vertrag sinnvoll?

Wir prüfen und beraten zu Handlungsalternativen!

 

Altersversorgung o.k.?

Wir beraten ohne zu verkaufen!

 

Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wir geben Antworten auf Ihre Fragen.

 

Persönliche Beratung auch per
Telefon, 
E-Mail oder SkypeTM

 

Kanzlei ALBERS Versicherungsberatung und Rentenberatung

  • Versicherungsberatung

    • Neutrale Prüfung von Versicherungsverträgen

    • Rechtsberatung

    • Außergerichtliche Vertretung

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  • Neutrale Prüfung vorhandener Versicherungen
  • Zweitmeinung zu Versicherungen 
  • Unabhängige Beratung zur Vereinbarung von Versicherungsverträgen
  • Rechtsberatung in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Leistungsanspruch
  • Vertretung gegenüber Ihrem Versicherer, z.B. im Versicherungsfall Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche
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  • Unabhängige Rentenberatung zur Altersvorsorge: 

    • Gesetzliche Rentenversicherung

    • Betriebsrenten

    • Private Rentenversicherungen

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Rechtsdienstleistungen mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente in
folgenden Bereichen

  • gesetzliche Krankenversicherung
  • gesetzliche Pflegeversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Riesterrente
  • Basisrente ("Rürup-Rente") 
  • betriebliche Altersversorgung (bAV)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen 

 

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  • Betriebswirtschaftliche Beratung

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  • Risiken erkennen, bewerten und begrenzen
  • Analyse und Bewertung von Zahlungsströmen
  • Berechnungen z.B. zur Alters- und Hinterbliebenenabsicherung
  • Grundsatzfragen der Finanz- u. Vermögensplanung für das Alter
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  • Sachverständiger für die Krankenversicherung, Lebensversicherung und Rentenversicherung

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Im Auftrag von Gerichten, Rechtsanwälten und Versicherten erstellen wir Sachverständigengutachten zum Tarifwechsel nach § 204 VVG in der PKV, Leistungsanspruch in der PKV und GKV, Anbieterwechsel, zur Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie betriebliche Altersversorgung.

Im Rahmen von Sachverständigengutachten bzw. Gerichtsgutachten klären wir beispielsweise Fragen

  • zu Beratungsfehlern von Versicherungsmaklern

  • zur Ermittlung der Schadenshöhe anhand von Leistungen und Prämien

  • zur fehlerhaften Beratungsdokumentation

  • betreffend mangelhafter Verbraucherinformation

  • zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung,

  • zum Leistungsumfang bei Krankheiten oder Pflegefällen in der GKV und PKV

  • zur Rückkehrmöglichkeit von der PKV in die GKV, auch in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

  • zum Todesfall- und Hinterbliebenenschutz in der Lebens- und Rentenversicherung

  • zum Versicherungsumfang bei Berufsunfähigkeit

  • zu Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

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 Gesetzliche und private Rentenversicherung: Inflation, Steuern und Sozialabgaben - Was bleibt von der Rente übrig? Was ist zu tun? Jetzt unabhängig beraten lassen! | Mit 70 Jahren von der PKV wieder in die GKV?! Viele Rentner können zurück in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)! Wir prüfen dies für Sie. | Viele GKV-Versicherte können ihre Beiträge senken: Zurück in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)! Wir prüfen dies für Sie.

ZDF WISO zur Berufsunfähigkeit - "Tipp: Wenden Sie sich am besten an einen unabhängigen Versicherungsberater."

ZDF WISO Sendung vom 25.02.2019 zum Thema "Berufsunfähigkeit richtig absichern"...

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In der Sendung vom 25.02.19 informiert ZDF WISO zur Absicherung finanzieller Risiken mit einer Berufsunfähigkeit, wenn man aus gesundheitlichen  Gründen nicht mehr arbeiten kann. Link zur ZDF-Mediathek

"Tipp: Wenden Sie sich am besten an einen unabhängigen Versicherungsberater. Dieser erhält ausschließlich ein Beratungshonorar, daher ist er neutral. Er kann eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern durchführen. Da die Versicherer Risiken verschieden bewerten, unterscheiden sich deren Angebote im Umfang und Preis."

Themen: Berufsunfähigkeit  Berufsunfähigkeitsversicherung  WISO-Tipp  Versicherung

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Altersversorgung: Prüfung von Lebens- und Rentenversicherungen

Wir prüfen Ihre Lebensversicherung, private Rentenversicherung oder andere Produkte der Altersvorsorge, ob diese für Ihre Altersversorgung zielführend sind.
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Dazu berechnen wir die Beitrags-Renditen für die Alternativen

  • Vertragsfortführung,
  • Beitragsfreistellung,
  • Kündigung (Rückkauf) oder
  • Verkauf  der Police

über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg.

Bei Bedarf holen wir für bestehende Policen Kaufofferten auf dem Zweitmarkt ein - als Alternative zum Rückkauf.

Anhand der Informationen über gezahlte Beiträge, Dynamisierungen, Erlebensfallsumme, Überschussanteile, etc. erstellen wir eine Dokumentation, die alle Zahlungsströme, d.h. alle Einzahlungen von Ihnen und die zu erwartenden Versicherungsleistungen des Versicherers umfasst.

Damit haben Sie eine Entscheidungsgrundlage dafür, welches die bessere Alternative ist!

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Private Krankenversicherung: Optimierung der PKV-Tarife und Rückkehr in die Gesetzliche KV

Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung (PKV), Anbieterwechsel, Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Diese Fragen sollten Sie neutral und kompetent klären lassen.

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Privat Krankenversicherte können durch einen Wechsel in andere Tarife, andere Selbstbehalte oder durch Reduzierung des Versicherungsschutzes auf die tatsächlich benötigten Leistungen häufig Monat für Monat Beiträge einsparen, ohne dass zum Teil marginale Änderungen im Leistungsumfang (z.B. bei Sehhilfen) tatsächlich spürbar werden. Und dies beim gleichen Versicherer unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung.

Beim Wechsel in Tarife mit höheren oder umfassenderen Leistungen als im bisherigen Tarif kann Ihr Versicherungsunternehmen einen Leistungsausschluss, einen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Hier führen wir die Verhandlungen mit Ihrem Versicherer, damit Ihre Interessen gewahrt werden.

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PKV-Versicherte und Freiwillig Versicherte: Wechsel in die "KVdR"?

Eine Neuregelung der "Krankenversicherung der Rentner" (KVdR) führt bei Eltern häufig zu günstigen Beiträgen. Profitieren auch Sie von diesem Vorteil!

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Seit dem 01.08.2017 werden für jedes Kind pauschal 3 Jahre wie eine Vorversicherungszeit berücksichtigt. Auch langjährige Rentner, die wegen fehlender Vorversicherungszeiten nicht Pflichtmitglied der "Krankenversicherung der Rentner" (KVdR) innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse wurden, können durch die Anrechnung der drei Jahre für jedes Kind von der Neuregelung profitieren. Das betrifft Eltern, die als PKV-Versicherte im Alter teilweise hohe Beiträgen zahlen und freiwillige Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit Einkünften über die Rente und Betriebsrente hinaus (z.B. Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen).

Wichtig: Die Krankenkassen prüfen die Versicherungspflicht unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nur auf Antrag! Waren bei Rentenantragstellung die Vorversicherungszeiten in der GKV nicht erreicht und liegt "Elterneigenschaft" vor, so drängt sich eine Überprüfung auf!

Unsere Empfehlung: Wir prüfen, ob auch Sie von dieser Neuregelung der Versicherungspflicht profitieren und viele Jahre Beiträge einsparen können. Lassen Sie sich unabhängig beraten!

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Prüfung, Beratung und Vertretung bei BU

Jeder 4. Erwerbstätige wird berufsunfähig. Häufig reicht die BU-Absicherung nicht.

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Die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst die

  • Prüfung der erforderlichen BU-Rentenhöhe
  • Klärung der erforderlichen BU-Leistungen
  • Recherche geeigneter Versicherer und Tarife
  • Erläuterung des Leistungsanspruchs
  • Individuelle Risikovoranfrage
  • Unterstützung bei der Vereinbarung des BU-Vertrags

Im Erkrankungsfall

  • prüfen wir, ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch aus einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.
  • unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des BU-Leistungsantragsformulares
  • vertreten Sie bei Bedarf außergerichtlich gegenüber Ihrem Versicherer
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Dipl.-Betriebswirt (DH) Stefan Albers, Versicherungsberater u. Rentenberater

Kontakt

Kanzlei ALBERS
Versicherungsberater | Rentenberater
Eifelstraße 55
D-56410 Montabaur (Westerwald)

Fon: +49 (0) 2602-9979-110
Fax: +49 (0) 2602-9979-111
E-Mail: info[at]kanzlei-albers.de
Skype™: Skype kanzlei_albers
Anfahrt PKW: 
A3 Köln - Frankfurt, Ausfahrt Montabaur
Koblenz: B49 Ausf. K168 Montabaur
Limburg: A3 -> Köln, Ausfahrt Montabaur

Beratung per Videotelefonie

Nutzen Sie unser Angebot zur Beratung per Videotelefonie - einfach vom PC oder Smartphone per Skype: kanzlei_albers
Alternativ bieten wir auch eine Beratung per Microsoft Teams an.

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Kontaktdaten zum Scannen und Speichern mit Ihrem Smartphone!

Mitglied im

Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB)

www.bvvb.de

Bundesverband der Rentenberater e.V. (BvR)

www.rentenberater.de