Beratung durch behördlich zugelassenen Versicherungsberater und Rentenberater
Rentenberater sind...(1) Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen: [...]
(2) Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Das gewährleistet eine unabhängige Beratung. Information zum Honorar.
Zu unseren Aufgaben als Rentenberater gehört die Prüfung von