Beratender Betriebswirt | Versicherungsberater | Rentenberater

Beratung durch behördlich zugelassenen Versicherungsberater und Rentenberater

 

Betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung zu Versicherungen und Renten

 

Wir prüfen Ihre Versicherungen -
unabhängig und kompetent !

 

Private Krankenversicherung -
gibt es Alternativen?

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Lebensversicherung -
ist der Vertrag sinnvoll?

Wir prüfen und beraten zu Handlungsalternativen!

 

Altersversorgung o.k.?

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Versicherungsberater

Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO)

(2) Wer gewerbsmäßig über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten will (Versicherungsberater), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Versicherungsberater ist, wer ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein

1. den Auftraggeber bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall auch rechtlich berät,
2. den Auftraggeber gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt oder
3. für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt.

Der Versicherungsberater darf sich seine Tätigkeit nur durch den Auftraggeber vergüten lassen. Zuwendungen eines Versicherungsunternehmens im Zusammenhang mit der Beratung, insbesondere auf Grund einer Vermittlung als Folge der Beratung, darf er nicht annehmen. Sind mehrere Versicherungen für den Versicherungsnehmer in gleicher Weise geeignet, hat der Versicherungsberater dem Versicherungsnehmer vorrangig die Versicherung anzubieten, die ohne das Angebot einer Zuwendung seitens des Versicherungsunternehmens erhältlich ist. Wenn der Versicherungsberater dem Versicherungsnehmer eine Versicherung vermittelt, deren Vertragsbestandteil auch Zuwendungen zugunsten desjenigen enthält, der die Versicherung vermittelt, hat er unverzüglich die Auskehrung der Zuwendungen durch das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer nach § 48c Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu veranlassen.

Beratung statt Verkauf

Der Versicherungsberater ist Sachverständiger sowie neutraler und unabhängiger Berater in allen Versicherungsfragen. Wir bieten eine von Provisionen und Vertriebsinteressen unabhängige Versicherungsberatung. Das bedeutet, dass Sie Informationen bspw. auch über Produkte von Versicherern erhalten, die nicht mit Versicherungsmaklern, Mehrfach-Agenten oder Vertretern zusammenarbeiten. Unsere Beratung ist daher nicht an Produkte bestimmter Vertriebskanäle gebunden, sondern schließt auch im Direktvertrieb (Internet, Postvertrieb) oder über Ausschließlichkeitsorganisationen (Vertreter) angebotene Versicherungslösungen mit ein.

 

Vergütung statt Provision

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Das gewährleistet eine Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Intereressen des Versicherungsvertriebes. Das gezahlte Honorar amortisiert sich jedoch i.d.R. in kurzer Zeit. Warum? Ein Ziel unserer Beratung ist es, Ihre bestehenden Versicherungen um überflüssige und/oder doppelt versicherte Leistungen zu reduzieren. Allein hierdurch ergeben sich vielfach Prämieneinsparungen, die unsere Vergütung mehrfach übersteigen. Information zum
Honorar.

 

Zu unseren Aufgaben gehört

  • die individuelle Risikoanalyse unserer Mandanten,
  • die Durchsicht und Bewertung vorhandener Versicherungen,
  • das Zusammenstellen von preis-/leistungsgerechten Versicherungskonzepten,
  • das Aufzeigen und Schließen von Versorgungslücken,
  • das Führen von Verhandlungen mit Ihrem Vermittler und Versicherer über Bedingungen und Beiträge,
  • die Unterstützung bei der Korrespondenz mit Versicherern (Kündigungen, Vertragsumstellungen, etc.),
  • Rat und Auskunft im Versicherungsfall sowie
  • rechtlicher Beistand und außergerichtliche Vertretung im Versicherungsfall.


Weitere Vorgehensweise hier!